Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 383 Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/383#abs-1 (1) Die Agenturen für Arbeit werden von einer Geschäftsführerin, einem Geschäftsführer oder einer Geschäftsführung geleitet. Eine Geschäftsführung besteht aus einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Mitgliedern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/383#abs-2 (2) Die Geschäftsführerin, der Geschäftsführer oder die Mitglieder der Geschäftsführung werden vom Vorstand bestellt. Der Vorstand hört die Verwaltungsausschüsse zu den von ihm ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/383#abs-3 (3) Die Geschäftsführerin, der Geschäftsführer oder die Mitglieder der Geschäftsführung sind berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses teilzunehmen. Sie können jederzeit das Wort ergreifen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/383#abs-4 (4) Die Geschäftsführerin, der Geschäftsführer oder die Geschäftsführung haben dem Verwaltungsausschuss regelmäßig und aus wichtigem Anlass zu berichten und ihm auf Verlangen jederzeit Auskunft über die Geschäfte der Agentur für Arbeit zu erteilen.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 383 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 11.10.2013 – 6 PB 28/13Wahlanfechtung durch Geschäftsführung der Agentur für Arbeit; Personalratsgröße bei Zuweisung von Beschäftigten an ein Jobcenter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 11.10.2013 – 6 PB 33.13
- BVerwG, 11.10.2013 – 6 PB 27/13Agentur für Arbeit; Geschäftsführung als Dienststellenleiterin; Vertretung durch das vorsitzende Mitglied; Größe des Personalrats in der Agentur für ArbeitZitiert von 2
- BVerwG, 11.10.2013 – 6 PB 30/13Bevollmächtigung zur Wahlanfechtung; Keine Anrechnung dem Jobcenter zugewiesener Beschäftigter auf die Personalratsgröße Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 11.10.2013 – 6 PB 24/13Berechnung der Personalratsgröße in einer Agentur für Arbeit bei Zuweisung von Beschäftigten an das Jobcenter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 11.10.2013 – 6 PB 29/13Keine Berücksichtigung von dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten bei der Personalratsgröße der Agentur für Arbeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.05.2019 – 2 ARs 282/18Zuständiges Amtsgericht bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- BVerwG, 24.02.2015 – 5 P 6/14Personalvertretungsrecht; Wahlanfechtung durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit im eigenen Namen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 24.02.2015 – 5 P 4.14Wahlanfechtungsbefugnis der Vorsitzenden der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit bei Handeln im eigenen Namen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 383 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.07.2007 Ausfertigung
§ 383 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I 1457)
BGBl. 2007 I S. 1457
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23.03.2002 Ausfertigung
§ 383 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. März 2002 (BGBl. I 1130)
BGBl. 2002 I S. 1130
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.